(c)Pixabay_Geralt
Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie – 2020/2021

(c)Pixabay_Geralt
Die Corona-Pandemie beeinträchtig in besonderer Weise das Leben in unserer deutsch-französischen Grenzregion. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Dinge beiderseits des Rheins (aktualisiert am: 25.02.2021).
ENTWICKLUNG DER ZAHLEN
Zahlen zum Verlauf der Covid-19-Pandemie im Grenzgebiet (Stand 24.02.2021 - einmal wöchentlich aktualisiert):
7-Tage-Inzidenz auf 100.000 Einwohner:
-
Region Grand Est: 185,2 / Département du Bas-Rhin: 167,0
-
Baden-Württemberg: 47,6 / Ortenaukreis: 32,3
Todesfälle (kumuliert):
-
Region Grand Est: 7.929 / Département du Bas-Rhin: 1.355
-
Baden-Württemberg: 8.000 / 777Ortenaukreis: 463
Quellen:
-
Die Webseite der ARS Grand Est – Tableau de bord des données régionales
-
Die Webseite des Ortenaukreis mit aktuellen Informationen zu der Corona-Pandemie.
-
Die Webseite des Sozialministerium Baden-Württemberg
AKTUELLE REGELUNGEN
FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Ausgangsbeschränkungen
Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder bundesweit einen strikten Lockdown bis zum 7. März 2021 beschlossen. Für das Land Baden-Württemberg gelten folgende Regelungen:
-
Die abendliche Sperrstunde und Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg sind seit dem 11. Februar 2021 aufgehoben. Abstands- und Hygieneregeln sind nach wie vor einzuhalten.
-
Private Treffen nur noch im Kreis des eigenen Haushalts mit max. 1 weiteren Person aus einem anderen Haushalt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
-
Kein Präsenzunterricht an Schulen. Je nach Entwicklung der Lage ist eine Öffnung der Schulen ab dem 22. Februar mögliche (weitere offizielle Informationen folgen).
-
Der Einzelhandel ist geschlossen, ausgenommen Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs.
-
Kontakte am Arbeitsplatz sollen reduziert und Home-Office ermöglicht werden.
-
Seit dem 18.01.2021 ist beim Einkaufen sowie im öffentlichen Personennahverkehr das Tragen von medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken, Masken mit N95 oder KN95 Zertifizierung) Pflicht.
Die detaillierten Maßnahmen können auf der offiziellen Webseite des Landes Baden-Württemberg HIER nachgelesen werden.
Einreise aus Risikogebiet
Die Region Grand Est ist nach wie vor durch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Risikogebiet eingestuft, wirksam seit dem 17.10.2020.
Konkret bedeutet dies, dass alle Personen, die aus der Region Grand Est nach Baden-Württemberg einreisen, sich gemäß der aktuellen Corona-Einreise-Verordnung (aktualisiert am 23.01.2021) testen lassen und in Quarantäne begeben müssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind:
-
Personen, die nur zur Durchreise in Baden-Württemberg einreisen
-
Personen aus den Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin, die weniger als 24 Stunden in Baden-Württemberg bleiben, sofern die Einreise "nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs geschieht"
-
Berufspendler
-
Personen, die aus familiären Gründen reisen: Sorgerecht / Besuch der Kinder, Besuch des Ehepartners, Beistand für Verwandte, bei Beerdigungen oder Hochzeiten
-
Nicht aufschiebbare Geschäftsreisen
-
Personen, die aus Gründen einer dringenden medizinischen Behandlung ein- und ausreisen.
-
Personen, die im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Gütertransport tätig sind.
-
Personen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen im Ausland aufgehalten haben.
Weiterführende Informationen:
HIER finden Sie die Seite des zuständigen baden-württembergischen Sozialministeriums mit detaillierten Informationen über die Anwendung der Corona-Einreise-Verordnung.
HIER die Webseite der deutschen Bundesregierung.
HIER die Webseite des deutschen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
HIER die Webseite des Robert Koch Instituts (RKI) mit Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI.
FÜR DAS DEPARTEMENT BAS-RHIN
Ausgangsbeschränkungen
Mit dem 15.12.2020 endete in Frankreich die allgemeine Ausgangssperre, interregionale Reisen sind seither wieder möglich. Um das Infektionsgeschehen im Land einzuschränken gelten stattdessen folgende Regelungen:
- In ganz Frankreich gilt eine Sperrstunde von 18 Uhr bis 6 Uhr. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist in diesem Zeitraum nur mit trifftigem Grund und mit ausgefülltem Formular ("attestation de déplacement dérogatoire") möglich.
- Die von der Präfektin des Bas-Rhin erlassenen Bestimmungen zur Maskenpflicht sind weiterhin gültig. Demnach ist das Tragen einer Maske im Freien verpflichtend für alle Personen ab elf Jahren:
-
in Straßburg und Illkirch-Graffenstaden, ausgenommen in Naturgebieten (z.B. Parks) und im Hafengebiet Port du Rhin;
-
in allen Gemeinden des Departements: auf Märkten, in einem Umkreis von 50 m um Geschäfte, Bildungseinrichtungen, Einkaufszonen, Wartezonen für Transport, Kultstätten, öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen mit Publikumsverkehr, medizinische Einrichtungen sowie bei zugelassenen Versammlungen, Treffen oder Aktionen mit mehr als 6 Personen.
-
Die Maskenpflicht gilt nicht für behinderte Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest oder für Personen, die eine genehmigte künstlerische, physische oder sportliche Tätigkeit ausüben.
-
Einreise nach Frankreich
Seit dem 31. Januar 2021 muss jede Person ab elf Jahren, die auf dem Land-, Luft- oder Seeweg nach Frankreich einreist
-
einen negativen PCR-Test vorweisen, der weniger als 72 Stunden vor Abfahrt durchgeführt wurde
-
ein offizielles Formular (attestation de déplacement et de voyage) mit sich führen, dass den Grund der Reise erklärt, verfügbar zum Download auf der Seite des französischen Innenministeriums unter: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
Ausgenommen von dieser Regelung sind
-
Bewohner der Grenzregion in einem Umkreis von 30 km um ihren Wohnort, die nicht länger als 24 Stunden nach Frankreich einreisen
-
Personen, die aus dienstlichen Gründen nach Frankreich einreisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit nicht mit der oben genannten Testpflicht vereinbar ist. Darunter fallen auch Grenzgänger (Berufspendler).
-
Berufskraft- und -fernfahrer.
Folgende Dokumente müssen bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden können: bei Berufspendlern eine Bescheinigung des Arbeitgebers, bei der 30 km Regel ein Nachweis über den Wohnsitz, der nicht älter als drei Monate ist.
Weiterführende Informationen:
HIER die Webseite der Präfektur des Departement Bas-Rhin mit aktuellen Informationen zu den Corona-Maßnahmen.
HIER die Webseite der französischen Regierung mit aktuellen Informationen zu den nationalen Corona-Maßnahmen und den benötigten Formularen zum Download.
Anlaufstellen für Grenzgänger und Verbraucher
Grenzgänger, die individuelle Fragen zu den Bereichen Steuer, Sozialversicherung, Arbeitsrecht u.a. haben, können sich z.B. an folgende grenzüberschreitende Einrichtungen unserer Region wenden:
HIER die Webseite des Grenzgängernetzwerks Frontaliers Grand Est
HIER die Webseite des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
HIER die Webseite der Infobest – Informationen für Grenzgänger Schweiz, Deutschland, Frankreich
Grenzüberschreitender ÖPNV
In allen ÖPNV-Bereichen beiderseits des Rheins besteht Maskenpflicht (medizinische Masken).
Der Vis-à-Vis-Bus und die Europa-Park-Linie wurden vorübergehend eingestellt, die Linie 280 zwischen Erstein und Lahr sowie die anderen Busse, die Tram und die Bahnen fahren aber für die Berufspendler weiter über die Grenze.
Aktuelle Informationen zum Zug-, Bus- und Tramverkehr im Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau finden Sie unter den folgenden Links:
https://ter.sncf.com/grand-est/horaires/recherche
Unterstützungen für die Wirtschaft
Um die wirtschaftlichen Aus- und Nachwirkungen der Coronakrise aufzufangen, werden auch in unserer Region beiderseits des Rheins verschiedene Förderprogramme und Hilfspakete zur Unterstützung der wirtschaftlichen Akteure bereitgestellt. Eine gute Übersicht bieten:
HIER die IHK Südlicher Oberrhein
HIER die CCI Alsace Eurométropole
HIER die Wirtschaftsregion Ortenau
HIER das Land Baden-Württemberg
HIER die Region Grand Est
HIER und HIER die französische Regierung
HIER die deutsche Bundesregierung
Informationen für den Bereich Sport
HIER die Informationen der französischen Regierung.
HIER die Informationen des Landes Baden-Württemberg.
Informationen für den Bereich Bildung
HIER die Informationen für französische Schulen.
HIER die Informationen für deutsche Schulen in Baden-Württemberg.
HIER Informationen des Landesjugendring Baden-Württemberg.
Informationen für den Bereich Kultur
HIER Informationen des Landes Baden-Württemberg.
HIER Informationen der französischen Regierung.
Informationen für den für den Bereich Tourismus
HIER Informationen des Tourismusnetzwerk Baden-Württemberg.
HIER Informationen der französischen Regierung.
Downloads
aktuell
Endlich ist er da – unser Geschäftsbericht 2019 mit etwas Verzögerung bedingt durch die Corona-A
Ein gemeinsamer Lebensraum muss auch gemeinsam gestaltet werden.