VERGLEICH ZU DEN REGELUNGEN VON FEUERWERKSKÖRPERN - 2020
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Die Silvesternacht rückt näher und weckt beiderseits des Rheins die Lust, das neue Jahr mit einem Feuerwerk zu begrüßen. Angesichts der aktuellen Situation und um gemeinsam gegen eine Ausbreitung des Coronavirus vorzugehen, fördern die zuständigen deutschen und französischen Behörden grenzüberschreitende dazu auf, den Jahreswechsel im möglichst kleinen Familienkreis zu verbringen und untersagen dieses Jahr größtenteils den Gebrauch von Feuerwerkskörpern.
Im Sinne einer grenzüberschreitenden Informationsvermittlung an die Bürgerinnen und Bürger hat der Eurodistrikt daher eine deutsch-französische Übersicht zu den diesjährigen Regelungen und Verboten erstellt, die Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Die Arbeit erfolgt im Rahmen der vom Eurodistrikt geleiteten Expertengruppe „Prävention und Sicherheit“, mit der der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau seit 2011 einen moderierten Rahmen für einen grenzüberschreitenden Austausch zu teils sensiblen Sicherheitsfragen bietet. Der Expertengruppe gehören Vertreter der Eurometropole Straßburg, der Präfektur des Bas-Rhin, der Police Nationale, der Gendarmerie, der Direction Départementale de la Police aux Frontières (Grenzschutzpolizei), des Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl, der Bundespolizeiinspektion Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Stadt Kehl und der Stadt Oberkirch an, die sich mehrmals jährlich treffen.
Downloads
Anhang | Größe |
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Tabelle Regelung Feuerwerkskörper_DE.pdf | 39.71 KB |
20 12 10_Vergleich Feuerwerkskörper FR-DE.pdf | 132.45 KB |