Schulfonds zur Förderung von Zweisprachigkeit
Für die Erstattung von Begegnungskosten, die im Rahmen grenzüberschreitender Schüleraustausche anfallen sowie für Projekte, die die Zweisprachigkeit fördern, stellt der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau für Schulen auf seinem Gebiet jährlich einen Fonds in Höhe von 40.000 € zur Verfügung. Die Eurodistrikt-Förderung beträgt pro Projekt max. 5.000 €. Bis zu 100 % der Kosten eines Schulprojekts (z.B. Transportkosten, Eintrittskosten, Verpflegung) können übernommen werden.
Die Anfragen können ganzjährig vor der Projektdurchführung gestellt werden. Auch Projekte, die den Kriterien entsprechen, haben nicht automatisch Anspruch auf eine Förderung.
Folgende Auswahlkriterien sind zu beachten:
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Projektträger: Jede schulische Einrichtung und/oder Verband mit ihrem juristischen Sitz im Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau kann Träger des Projekts sein.
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Durchführung des Projekts und/oder der Aktion: Das Projekt und/oder die Maßnahme wird auf oder in unmittelbarer Nähe des Gebiets des Eurodistrikts Straßburg-Ortenau durchgeführt.
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Ziel des Projekts: Ziel des Projekts ist die Förderung von Begegnung und Austausch zwischen deutschen und französischen Schülerinnen und Schülern, die dadurch die Sprache und die Kultur des Nachbarn besser kennenlernen.
Wichtige Informationen zu den Antragsfristen:
Anträge bis einschließlich 1.000 € müssen bis spätestens vier Wochen vor Start des Projekts beim Generalsekretariat eingegangen sein.
- Anträge über 1.000 € bis einschließlich 5.000 € müssen bis spätestens fünf Wochen vor Start des Projekts beim Generalsekretariat eingegangen sein.
Anträge können mit den beigefügten Dokumenten eingeführt werden. Nur vollständig ausgefüllte Formulare können berücksichtigt werden.
Downloads
Anhang | Größe |
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Auswahlkriterien des Schulfonds | 89.64 KB |
Antrag Kostenrückerstattung | 36.4 KB |
Kommunikationsvereinbarung | 182.53 KB |