Besuch beim Arzt im Nachbarland - 2019
Sie möchten bzw. müssen einen Arzt/eine Ärztin im Nachbarland aufsuchen?
Der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau stellt auf seiner Webseite eine interaktive Karte (Web-GIS) der zweisprachigen (Deutsch/Französisch) niedergelassenen Ärzte/innen im Gebiet des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau zur Verfügung.
Hier der Link zur Karte - klicken Sie auf „Gesundheit – Ärzte“ : http://134.119.3.242/eurodistrict
Die Bedingungen für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse sind je nach Situation unterschiedlich und Sie werden in bestimmten Fällen einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie in den folgenden Artikeln.
Bedingungen für eine Kostenübernahme:
- Informationen für Grenzgänger/innen, deren Angehörigen, ehemalige Grenzgänger/innen und deren Angehörigen: siehe Artikel „1. Grenzgänger/innen“
- Informationen für Personen, die während eines vorübergehenden Aufenthalts im Nachbarland (z.B. Urlaub, beruflicher Aufenthalt oder Einkäufe im Nachbarland) eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin aufsuchen müssen:
- siehe Artikel „2.1 Ungeplante Behandlung in Deutschland“
- siehe Artikel „2.2 Ungeplante Behandlung in Frankreich“
- Informationen für Versicherte, die sich gezielt ins Nachbarland begeben, um dort eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin aufzusuchen:
- siehe Artikel „3.1 Geplante Behandlung in Deutschland“
- siehe Artikel „3.2 Geplante Behandlung in Frankreich“
Zu beachten:
- Die Karte wurde auf Grundlage von Informationen erstellt, die die Ärzte/innen selbst bereitgestellt haben (u.a. hinsichtlich der Sprachkenntnisse). Der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau hat keinen Einfluss auf die inhaltlichen Angaben der Ärzte/innen.
- Die in den Artikeln beschriebenen Bedingungen für eine Kostenübernahme gelten nur, wenn Sie eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin aufsuchen. Für andere Behandlungsarten (z.B. stationäre Krankenhausbehandlung) gelten zum Teil andere Regeln.
- Wir empfehlen Ihnen, Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) immer bei sich zu tragen, wenn Sie sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums bzw. in der Schweiz aufhalten, selbst bei sehr kurzen Aufenthalten (z. B. Einkaufen im Nachbarland).
Die Artikel wurden im Auftrag des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau durch das Trinationale Kompetenzzentrum TRISAN erarbeitet. Die Aufbereitung der Informationen erfolgte in Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), der Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) du Bas-Rhin, dem Centre National des Soins à l’Étranger (CNSE), dem Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) und dem Infobest Strasbourg-Kehl.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2019