Vergleich zu den Regelungen von Feuerwerkskörpern – 2021
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Im Sinne einer grenzüberschreitenden Informationsvermittlung an die Bürgerinnen und Bürger hat der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau auch zum Jahreswechsle 2021/2022 wieder eine deutsch-französische Übersicht zu den aktuellen Regelungen und Verboten für Feuerwerkskörper erstellt. Sie können die Dokumente am Ende der Seite herunterladen.
Die Arbeit erfolgt im Rahmen der vom Eurodistrikt geleiteten Expertengruppe „Prävention und Sicherheit“, mit der der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau seit 2011 einen moderierten Rahmen für einen grenzüberschreitenden Austausch zu teils sensiblen Sicherheitsfragen bietet. Der Expertengruppe gehören Vertreter der Eurometropole Straßburg, der Präfektur des Bas-Rhin, der Police Nationale, der Gendarmerie, der Direction Départementale de la Police aux Frontières (Grenzschutzpolizei), des Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl, der Bundespolizeiinspektion Offenburg, des Polizeipräsidiums Offenburg, der Stadt Kehl und der Stadt Oberkirch an, die sich mehrmals jährlich treffen.
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Anhang | Größe |
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Tabelle Regelung Feuerwerkskörper_DE.pdf | 42.17 KB |
21 12 09_Vergleich Feuerwerkskörper FR-DE.pdf | 129.77 KB |