Institutionelle Angelegenheiten

Verfahrenserleichterungen bei der Ausstellung behördlicher Dokumente - 2009

Im Ergebnis einer Initiative des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau unterzeichneten das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, das Ministerium für innere Angelegenheiten, Überseegebiete und Gebietskörperschaften sowie die Stadt Straßburg am 19. November 2008 in Straßburg eine Vereinbarung über Verfahrenserleichterungen bei der Ausstellung behördlicher Dokumente. Als erstes Abkommen dieser Art soll die Vereinbarung französischen Bürgern, die im deutschen Teil des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau, also im Ortenaukreis, ansässig sind, die Beantragung von Personalausweisen und Pässen erleichtern.

Seit dem 1. Januar 2009 können Sie Ihren Pass oder Personalausweis im Straßburger Rathaus beantragen und abholen. Sie brauchen künftig also nicht mehr zum französischen Generalkonsulat nach München zu fahren. Im Rathaus werden die gleichen Unterlagen verlangt wie im Generalkonsulat. Welche Papiere Sie genau benötigen, können Sie der Liste auf der Website Frankreich in Deutschland (ambafrance.org) entnehmen bzw. telefonisch unter der Rufnummer +49/(0)89 4194110 erfragen.

Derzeit richtet sich diese Maßnahme ausschließlich an französische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ortenaukreis. Die Papiere können im Centre Administratif oder in den Stadtteilrathäusern der Stadt Straßburg abgegeben werden; dort werden die Personaldokumente auch abgeholt. 

Dieses Verfahren zieht keine inhaltlichen Veränderungen nach sich: Auch in den in Straßburg beantragten Ausweisen und Pässen steht ihre deutsche Anschrift.

Pässe: Im Ortenaukreis ansässige Franzosen, die sich noch nicht beim Konsulat angemeldet haben, werden automatisch in das Registre des Français in München eingetragen, wenn sie in Straßburg einen Pass beantragen.

Personalausweise: Vor der Beantragung eines Personalausweises beim Straßburger Rathaus muss sich der Antragsteller, wie bereits jetzt der Fall, in das Münchner Registre des Français eintragen lassen. Dies kann schriftlich erfolgen.

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