2.1. UNGEPLANTE BEHANDLUNG IN DEUTSCHLAND
Praktische Informationen für in Frankreich Versicherte, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin aufsuchen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen für eine Kostenübernahme gelten nur bei einer Behandlung durch eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland und nur in den Fällen, in denen die Behandlung nicht der Grund für diesen Aufenthalt ist (zum Beispiel: plötzlich eintretende Erkrankung oder während des Aufenthaltes notwendige Fortsetzung einer Behandlung). Voraussetzung ist, dass die Behandlung nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Frankreich aufgeschoben werden kann.
- Sie haben Anspruch auf eine Kostenübernahme ohne Vorabgenehmigung Ihrer Krankenkasse.
- Dank der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) haben Sie einen Anspruch darauf, wie die in Deutschland gesetzlich Versicherten behandelt zu werden. Die EHIC kann jedoch nur bei einem Vertragsarzt/-ärztin verwendet werden. Sie müssen nicht in Vorleistung treten und Ihre Kosten werden komplett übernommen. Bei Folgeleistungen, wie z.B. der Erwerb von Arzneimitteln, sind aber in der Regel Zuzahlungen vorgesehen.
- Falls Sie Ihre EHIC nicht bei sich tragen:
- Sie müssen zunächst in Vorleistung treten und anschließend eine Rückerstattung beantragen (entweder in Deutschland oder bei Ihrer Krankenkasse).
- In der Regel rechnet der Arzt/die Ärztin privat ab. Die Rechnung überschreitet dann den Erstattungsbetrag deutlich, so dass Sie einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen werden müssen.
- Die EHIC sollten Sie nicht nur während des Urlaubs bei sich tragen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre EHIC bei jedem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU/EWR bzw. in der Schweiz mitzunehmen, auch für kurze Aufenthalte (zum Beispiel bei einem Einkaufsnachmittag in Deutschland).
Für weitere Informationen laden Sie bitte den kompletten Artikel „2.1. Ungeplante Behandlung in Deutschland“ herunter.
Dieser Artikel wurde im Auftrag des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau durch das Trinationale Kompetenzzentrum TRISAN erarbeitet. Die Aufbereitung der Informationen erfolgte in Zusammenarbeit mit deutschen Krankenkassen, der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), der Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) du Bas-Rhin, dem Centre National des Soins à l’Étranger (CNSE), dem Centre des Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) und dem Infobest Strasbourg-Kehl.
Letzte Aktualisierung: Dezember 2019
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